Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparenz, Verlässlichkeit und klare Vereinbarungen bilden das Fundament unserer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Hier finden Sie die Vertragsbedingungen der Victoria Property & Facility Management für alle angebotenen Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Victoria PFM
Entwurf · Stand: Oktober 2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen,Medina Tresi
tätig unter der Geschäftsbezeichnung Victoria PFM,
Gnadentaler Allee 2, 41468 Neuss,
nachfolgend „Victoria PFM“,
und den jeweiligen Auftraggebern.
Sie werden Bestandteil des Vertrages, wenn sie wirksam in diesen einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Leistungen
Victoria PFM bietet folgende Leistungen an:
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Gebäudereinigung, insbesondere Unterhalts-, Treppenhaus-, Glas- und Grundreinigung;
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Hausmeisterservice, insbesondere Objektkontrollen, Betreuung gemeinschaftlicher Bereiche und vereinbarte kleinere Instandhaltungsarbeiten;
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technische Betreuung, insbesondere Sicht- und Funktionskontrollen, Erfassung und Meldung von Störungen sowie die vereinbarte Koordination von Fachbetrieben;
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Garten- und Außenanlagenpflege, insbesondere Rasenpflege, Heckenschnitt, Unkrautentfernung und Pflege befestigter Außenflächen;
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Winterdienst, soweit ausdrücklich beauftragt.
Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag und Leistungsverzeichnis.
Zulassungs-, prüf- oder fachbetriebspflichtige Arbeiten werden nur übernommen, soweit die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die technische Betreuung ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befugte Fachpersonen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und entsprechend ausgeführt werden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular begründet allein noch keinen Vertrag.
Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Umfang und Vergütung vereinbart. Zur nachvollziehbaren Dokumentation sollen Vereinbarungen in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
4. Ausführung der Leistungen
Victoria PFM führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und sorgfältig unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben aus.
Geeignete Arbeitsmittel, Geräte und Verfahren werden entsprechend den zu bearbeitenden Oberflächen und den vereinbarten Leistungen ausgewählt.
Bestehende Beschädigungen, empfindliche Materialien oder besondere Behandlungsvorgaben sollen vor Arbeitsbeginn gemeinsam dokumentiert werden.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zu den vereinbarten Arbeitsbereichen und stellt erforderliche Schlüssel, Zutrittsberechtigungen und objektbezogene Informationen rechtzeitig bereit.
Er informiert Victoria PFM über bekannte Gefahren, besondere Sicherheitsvorschriften und empfindliche Oberflächen.
Benötigte Wasser- und Stromanschlüsse werden, soweit vereinbart, am Objekt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Victoria PFM geht damit sparsam um.
Können Arbeiten wegen fehlenden Zugangs oder anderer Hindernisse nicht ausgeführt werden, informiert Victoria PFM den Auftraggeber. Etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Schlüssel und Zutrittsmittel
Die Übergabe von Schlüsseln und sonstigen Zutrittsmitteln wird dokumentiert. Victoria PFM bewahrt diese sorgfältig auf und macht sie nur berechtigten Personen zugänglich.
Ein Verlust wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Nach Beendigung des Auftrags werden überlassene Zutrittsmittel zurückgegeben. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 12.
7. Gartenpflege und Winterdienst
Bei der Gartenpflege werden gesetzliche Vorgaben zum Natur- und Artenschutz berücksichtigt.
Beim Winterdienst werden die betreuten Flächen, Einsatzzeiten, der Leistungszeitraum und der vereinbarte Leistungsumfang im Vertrag festgelegt. Maßgebliche örtliche Räum- und Streupflichten werden bei der Ausführung berücksichtigt.
Erfordern Witterung oder Sicherheitsbedingungen eine Änderung des Arbeitsablaufs, stimmt Victoria PFM notwendige Anpassungen mit dem Auftraggeber ab. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
8. Preise und zusätzliche Kosten
Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Anfahrts-, Material-, Entsorgungs- oder sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
Preisänderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Diese AGB begründen kein einseitiges Preiserhöhungsrecht.
9. Rechnungen und Zahlung
Rechnungen werden nach der vereinbarten Abrechnungsweise erstellt. Die elektronische Übermittlung erfolgt an die hierfür vereinbarte E-Mail-Adresse.
Soweit nicht anders vereinbart und die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Werkleistungen bleiben die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Fälligkeit maßgeblich. Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Termine und Leistungshindernisse
Vereinbarte Ausführungstermine sind einzuhalten. Erkennt eine Vertragspartei ein Hindernis, das die rechtzeitige Ausführung beeinträchtigt, informiert sie die andere Partei unverzüglich.
Die Parteien stimmen erforderliche Ersatztermine ab. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzögerung, Unmöglichkeit oder sonstiger Leistungsstörungen bleiben unberührt.
11. Mängel und Abnahme
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen zeitnah und möglichst konkret mitzuteilen, damit Victoria PFM diese prüfen und gegebenenfalls beheben kann. Eine verspätete Mitteilung führt für sich allein nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Soweit eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das bloße Schweigen auf einen Leistungsnachweis gilt nicht automatisch als Abnahme.
12. Haftung
Victoria PFM haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung auf bestimmte Versicherungssummen wird durch diese AGB nicht vereinbart.
13. Einsatz von Nachunternehmen
Victoria PFM kann geeignete und qualifizierte Nachunternehmen einsetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Vorgabe entgegensteht.
Victoria PFM bleibt für die Erfüllung der übernommenen Vertragspflichten verantwortlich. Erforderliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen werden berücksichtigt.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsbeginn, Laufzeit und eine etwaige ordentliche Kündigungsfrist werden im jeweiligen Vertrag unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorgaben festgelegt.
Diese AGB sehen keine automatische Verlängerung um eine feste weitere Vertragslaufzeit vor.
Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen. Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen oder außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Victoria PFM behandelt vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen.
Die Veröffentlichung von Kundenlogos, Objektfotos oder einer Kundenbeziehung zu Werbezwecken bedarf einer vorherigen gesonderten Zustimmung.
16. Verbraucherwiderruf
Besteht bei einem Vertrag mit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält dieser die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert.
Diese AGB ersetzen weder die Widerrufsbelehrung noch ein gegebenenfalls erforderliches ausdrückliches Verlangen nach einem Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Leistungsumfang und Vertragsdauer
Victoria PFM erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung (Unterhalts-, Treppenhaus-, Glas- und Grundreinigung), Hausmeisterservice (Objektkontrollen, Betreuung gemeinschaftlicher Bereiche, Kleinreparaturen) sowie technische Objektbetreuung und Pflege von Außenanlagen.
Die Betreuung erfolgt vorrangig im Rahmen von langfristigen Wartungs- und Dienstleistungsverträgen, um eine kontinuierliche Werterhaltung und Betreuung der Liegenschaften zu sichern. Vertragslaufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag individuell vereinbart.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Ausführung
Rechnungen von Victoria PFM sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Betreuungspersonal zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ungehinderter Zugang zu den Objekten und Anlagen gewährt wird. Vereinbarte Termine sind bindend; notwendige Absagen oder Verschiebungen müssen rechtzeitig vor dem Einsatz mitgeteilt werden.